Informationen
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Willkommen auf der NTG Plastik Unternehmens-Informationsseite. Hier finden Sie unsere Unternehmenswerte und rechtlichen Richtlinien.
Unsere Richtlinien
Die Einhaltung internationaler Standards sowie unsere Richtlinien zu Qualität, Arbeitsschutz, Umwelt und Informationssicherheit bilden die Grundlage unseres Ansatzes. Bei unseren Produkten und Dienstleistungen handeln wir mit Kontinuität, voller Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und einem Ansatz der kontinuierlichen Verbesserung und schaffen mit transparenten und messbaren Zielen Mehrwert für alle unsere Stakeholder.
Bei der Herstellung von Polyethylen-Rohrformteilen für den Transport von Gas und Flüssigkeiten sowie in allen Prozessen der Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsysteme;Ist es die grundlegende Politik von NTG Plastik, eine gesetzeskonforme, gesunde, sichere und bevorzugte Organisation für ihre Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und andere relevante Parteien zu sein, indem wir in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Produktstandards produzieren, basierend auf Hochtechnologie, Forschung und Wissen, mit einem entwickelten Umweltbewusstsein und im Bewusstsein der Bedeutung gesunder Individuen für Familie, Gesellschaft, Arbeitsplatz und Land.Unsere Verpflichtungen zur Umsetzung dieser Politik sind:
- Technologische Innovationen und Entwicklungen ständig zu beobachten und die geeigneten in unseren Betrieb zu integrieren
- Das Ziel zu verfolgen, Kundenbedürfnisse zu erfüllen und Zufriedenheit sicherzustellen
- Unsere Produkte und unser Qualitätsmanagementsystem kontinuierlich zu verbessern
- Umweltverschmutzung durch Reduzierung des Abfallaufkommens an der Quelle zu verhindern
- Die Umweltgesetzgebung einzuhalten
- Unsere Abfälle wiederzuverwerten und sicherzustellen, dass nicht verwertbare Abfälle umweltschonend entsorgt werden
- Die Nutzung natürlicher Ressourcen so weit wie möglich zu minimieren
- Die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz einzuhalten
- Das Bewusstsein unserer Mitarbeiter für Fragen des Arbeitsschutzes zu schärfen
- Die notwendigen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden
- Unsere Politik unseren Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden und anderen Dritten zu kommunizieren
- Die Ziele der Managementsysteme regelmäßig zu überprüfen und kontinuierlich zu verbessern
Bei NTG Plastik ist unser oberstes Ziel der Schutz von „INFORMATIONEN“.
Die Sicherstellung des Risikomanagements, die Schaffung eines Rahmens für die Risikoanalyse und das Management von Risiken, die Messung der Prozessleistung der Informationssicherheit, die Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sowie die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gehören zu unseren weiteren Hauptaufgaben.
Darüber hinaus sind die drei grundlegenden Elemente des Informationssicherheitssystems:
Vertraulichkeit: Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf sensible Informationen,
Integrität: Nachweis, dass die Richtigkeit und Unversehrtheit der Informationen gewährleistet ist,
Verfügbarkeit: Dass Informationen für autorisierte Benutzer bei Bedarf verfügbar sind,
Dies ist unsere Informationssicherheitsrichtlinie.
Als Geschäftsführung erkläre ich, dass die Umsetzung und Kontrolle der „Informationssicherheitsrichtlinie“ sowie die Durchsetzung notwendiger Sanktionen bei Sicherheitsverletzungen von der Geschäftsführung unterstützt werden.
Vorstandsvorsitzender
Unsere Richtlinien
Die Einhaltung internationaler Standards sowie unsere Richtlinien zu Qualität, Arbeitsschutz, Umwelt und Informationssicherheit bilden die Grundlage unseres Ansatzes. Bei unseren Produkten und Dienstleistungen handeln wir mit Kontinuität, voller Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und einem Ansatz der kontinuierlichen Verbesserung und schaffen mit transparenten und messbaren Zielen Mehrwert für alle unsere Stakeholder.

Bei der Herstellung von Polyethylen-Rohrformteilen für den Transport von Gas und Flüssigkeiten sowie in allen Prozessen der Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsysteme;Ist es die grundlegende Politik von NTG Plastik, eine gesetzeskonforme, gesunde, sichere und bevorzugte Organisation für ihre Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und andere relevante Parteien zu sein, indem wir in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Produktstandards produzieren, basierend auf Hochtechnologie, Forschung und Wissen, mit einem entwickelten Umweltbewusstsein und im Bewusstsein der Bedeutung gesunder Individuen für Familie, Gesellschaft, Arbeitsplatz und Land.Unsere Verpflichtungen zur Umsetzung dieser Politik sind:
- Technologische Innovationen und Entwicklungen ständig zu beobachten und die geeigneten in unseren Betrieb zu integrieren
- Das Ziel zu verfolgen, Kundenbedürfnisse zu erfüllen und Zufriedenheit sicherzustellen
- Unsere Produkte und unser Qualitätsmanagementsystem kontinuierlich zu verbessern
- Umweltverschmutzung durch Reduzierung des Abfallaufkommens an der Quelle zu verhindern
- Die Umweltgesetzgebung einzuhalten
- Unsere Abfälle wiederzuverwerten und sicherzustellen, dass nicht verwertbare Abfälle umweltschonend entsorgt werden
- Die Nutzung natürlicher Ressourcen so weit wie möglich zu minimieren
- Die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz einzuhalten
- Das Bewusstsein unserer Mitarbeiter für Fragen des Arbeitsschutzes zu schärfen
- Die notwendigen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden
- Unsere Politik unseren Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden und anderen Dritten zu kommunizieren
- Die Ziele der Managementsysteme regelmäßig zu überprüfen und kontinuierlich zu verbessern
Bei NTG Plastik ist unser oberstes Ziel der Schutz von „INFORMATIONEN“.
Die Sicherstellung des Risikomanagements, die Schaffung eines Rahmens für die Risikoanalyse und das Management von Risiken, die Messung der Prozessleistung der Informationssicherheit, die Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sowie die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gehören zu unseren weiteren Hauptaufgaben.
Darüber hinaus sind die drei grundlegenden Elemente des Informationssicherheitssystems:
Vertraulichkeit: Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf sensible Informationen,
Integrität: Nachweis, dass die Richtigkeit und Unversehrtheit der Informationen gewährleistet ist,
Verfügbarkeit: Dass Informationen für autorisierte Benutzer bei Bedarf verfügbar sind,
Dies ist unsere Informationssicherheitsrichtlinie.
Als Geschäftsführung erkläre ich, dass die Umsetzung und Kontrolle der „Informationssicherheitsrichtlinie“ sowie die Durchsetzung notwendiger Sanktionen bei Sicherheitsverletzungen von der Geschäftsführung unterstützt werden.
Vorstandsvorsitzender
Ethik-Kodex
Wir halten uns in all unseren Beziehungen an die Prinzipien von Ehrlichkeit, Gerechtigkeit, Respekt und Vertraulichkeit; wir wahren Chancengleichheit und fairen Wettbewerb und zeigen Nulltoleranz gegenüber Korruption und Interessenkonflikten. Wir ermutigen unsere Mitarbeiter, Ethikverstöße zu melden, und betreiben die notwendigen Mechanismen für ein sicheres und ethisches Arbeitsumfeld.
Liebe NTG-Familie und alle unsere Stakeholder,
Der NTG-Ethikkodex und die Arbeitsprinzipien wurden erstellt, um die Erwartungen, das ethische Verständnis, die Standards und Praktiken unseres Unternehmens zu vermitteln, die die Grundlage all unserer Geschäftsbeziehungen und Transaktionen bilden, und wurden Teil der schriftlichen Kultur unseres Unternehmens.
Diese Prinzipien dienen als Leitfaden für all unsere Entscheidungen und Aktivitäten und stellen sicher, dass der hohe Ruf unseres Unternehmens, das eine weltweite Führungsposition in seiner Branche anstrebt, sowohl für heutige als auch für zukünftige Generationen nachhaltig ist.
Ich bin fest davon überzeugt, dass alle meine Kollegen und Stakeholder diese Prinzipien von ganzem Herzen annehmen und ihre Verantwortung nach bestem Können erfüllen werden, da dies eine der grundlegenden Voraussetzungen für nachhaltigen Erfolg ist.
Nesip GÖNENÇ
Vorstandsvorsitzender
Bei NTG führen wir unsere Aktivitäten mit Verantwortungsbewusstsein durch. Neben unseren rechtlichen Verpflichtungen achten wir darauf, unsere Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern, Kunden, Aktionären, Lieferanten und Geschäftspartnern, Wettbewerbern, der Gesellschaft, der Menschheit und der Umwelt zu erfüllen.
2.1. Unsere Verantwortung gegenüber Mitarbeitern
Als NTG A.Ş. sind unsere Grundprinzipien und Verantwortlichkeiten in unseren Beziehungen zu den Mitarbeitern wie folgt:
- Bei der Einstellung eine leistungsorientierte Auswahl zu treffen und Chancengleichheit ohne Diskriminierung zu gewährleisten,
- Qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, die unser Unternehmen in die Zukunft führen,
- Die Talente, Stärken und Innovationsfähigkeiten der Mitarbeiter maximal zu nutzen,
- Möglichkeiten und Chancengleichheit für die Ausbildung, Anleitung und Weiterentwicklung der Mitarbeiter zu gewährleisten,
- Erfolg durch faire und wettbewerbsfähige Vergütungspolitik sowie ein effektives und objektives Leistungsbeurteilungssystem zu belohnen,
- Die Bindung an das Unternehmen durch Chancengleichheit bei beruflicher Entwicklung und Belohnung zu erhöhen,
- Arbeitsfrieden und Kontinuität zu gewährleisten,
- Sicherzustellen, dass die physische Arbeitsumgebung und die Bedingungen am Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter gesund und sicher sind,
- Ein Arbeitsumfeld zu schaffen und zu erhalten, das Transparenz und gegenseitigen Respekt fördert und in dem Zusammenarbeit und Solidarität Schlüsselelemente sind,
- Diskriminierung von Mitarbeitern aufgrund von Sprache, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, politischer Meinung, Glauben, Religion, Konfession, Alter, körperlicher Behinderung oder ähnlichen Gründen nicht zu dulden,
- Physische, sexuelle oder psychische Belästigung am Arbeitsplatz in keiner Weise zu dulden,
- Kein systematisches und geplantes Verhalten zu dulden, das darauf abzielt, die betroffene Person von der Arbeit zu entmutigen, ihre Leistung zu mindern oder sie zur Kündigung zu veranlassen, was als psychologische Belästigung (Mobbing) angesehen würde,
- Ansichten und Vorschläge der Mitarbeiter zu bewerten und darauf zu reagieren sowie Maßnahmen zur Motivationssteigerung zu ergreifen,
- Vertrauliche Informationen über Mitarbeiter nicht ohne Zustimmung und Wissen des Mitarbeiters an Dritte weiterzugeben, außer wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
- Das Privat- und Familienleben sowie den persönlichen Bereich der Mitarbeiter zu respektieren,
- Es bedeutet, die Menschenrechte zu achten.
2.2. Unsere Verantwortung gegenüber Aktionären
- Sicherzustellen, dass unser Unternehmen im Einklang mit unseren ständigen Prinzipien von Vertrauen und Integrität geführt wird, mit dem Ziel nachhaltigen Wachstums und Rentabilität, und seine Ressourcen, Vermögenswerte und Arbeitszeit mit einem Bewusstsein für Effizienz zu verwalten.
2.3. Unsere Verantwortung gegenüber Gesetzen und dem Staat
- Alle unsere nationalen und internationalen Aktivitäten und Transaktionen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Republik Türkei und dem Völkerrecht durchzuführen,
- Den gesetzlichen Regulierungsbehörden und -institutionen zeitnah genaue, vollständige und verständliche Informationen zur Verfügung zu stellen,
- Bei der Durchführung aller unserer Geschäftsaktivitäten gleichen Abstand zu allen Arten von öffentlichen Institutionen und Organisationen, Verwaltungsbehörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen und politischen Parteien zu wahren, ohne jegliche Erwartung von Vorteilen, und unsere Verpflichtungen mit diesem Verantwortungsbewusstsein zu erfüllen.
2.4. Unsere Verantwortung gegenüber unseren Kunden
- Wert für Kunden zu schaffen, auf ihre Anforderungen und Bedürfnisse so schnell und genau wie möglich zu reagieren,
- Qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen anzubieten,
- Schaffung einer langfristigen Vertrauensbasis in den Kundenbeziehungen,
- Die Kundenzufriedenheit im Verkaufs- und After-Sales-Prozess zu steigern,
- Unseren Kunden mit Respekt und Höflichkeit zu begegnen,
- Kunden keine irreführenden oder unvollständigen Informationen zu geben,
- Die vertraulichen Informationen unserer Kunden sorgfältig zu schützen.
2.5. Unsere Verantwortung gegenüber Lieferanten und Händlern
- Gegenseitigen Wert in Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten und Händlern zu schaffen,
- Die vertraulichen Informationen der Personen und Organisationen, mit denen wir zusammenarbeiten, sowie unserer Geschäftspartner sorgfältig zu schützen.
2.6. Unsere Verantwortung gegenüber unseren Wettbewerbern
- Effektiv nur in Bereichen zu konkurrieren, die legal und ethisch vertretbar sind, und unlauteren Wettbewerb zu vermeiden,
- Wettbewerber und deren Produkte nicht herabzuwürdigen,
- Keine Gespräche zu führen oder Informationen mit Wettbewerbern auszutauschen, um gemeinsam Markt- und/oder Wettbewerbsbedingungen festzulegen.
Mitarbeiter, die beauftragt sind, das Unternehmen bei Einladungen wie Ausschreibungen, Werbeaktionen, Empfängen, Seminaren und branchenspezifischen Treffen in öffentlichen oder privaten Bereichen zu vertreten, dürfen mit Vertretern von Konkurrenzunternehmen, die bei diesen Treffen anwesend sein werden, nicht über Unternehmensaktivitäten, Unterhändler, Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt oder andere lokale oder ausländische Wettbewerber diskutieren. Andere Wettbewerber nicht durch Bildung einer Partnerschaft mit einem Wettbewerber bei einer Ausschreibung oder einem Projekt zu dominieren. Bei solchen Treffen immer Beobachter zu bleiben, keine verbindlichen Erklärungen im Namen des Unternehmens abzugeben und keinerlei Verpflichtungen einzugehen.
2.7. Unsere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft
- Als Vorreiter in sozialen Fragen verantwortungsbewusst und im Bewusstsein eines guten Bürgers zu handeln; sich bemühen, eine Rolle bei Dienstleistungen zu spielen, die der Öffentlichkeit zugute kommen, sowie bei Aktivitäten, die die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unterstützen.
- Sensibel mit den Traditionen und Kulturen der Türkei und der Länder umzugehen, in denen wir internationale Projekte durchführen,
- In Übereinstimmung mit dem Arbeitsgesetz und den Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), denen die Republik Türkei beigetreten ist, bezüglich des Verbots von Kinderarbeit zu handeln und sicherzustellen, dass auch unsere Lieferanten die einschlägigen Vorschriften einhalten,
- Keine Bestechungsgelder oder Geschenke usw. von übermäßigem Wert zu geben oder anzunehmen.
2.8. Unsere Verantwortung gegenüber Umwelt und menschlicher Gesundheit
- Alle unsere Aktivitäten und Investitionen im Einklang mit der Umwelt durchzuführen und die Umwelt im Hinblick auf die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und die Minimierung negativer Auswirkungen auf die Natur zu bewerten,
- Die Natur im Einklang mit der Umweltgesetzgebung zu schützen, innovative Lösungen zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung zu entwickeln, daran zu arbeiten, das Recycling und die effiziente Nutzung von Energie und Materialien zu steigern,
- Das Bewusstsein bei Mitarbeitern und Subunternehmern durch Umweltschulungen zu schärfen,
- Bei unserer Arbeit halten wir uns an alle Gesetze und Standards für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
- Die Prinzipien des „Risikomanagements“ mit dem Ziel umzusetzen, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen,
- Die Verwendung angemessener Schutzausrüstung und die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen sicherzustellen und vorzuschreiben,
- Es ist wichtig zu beachten, dass die Umsetzung der Unternehmensrichtlinien und -vorschriften in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz eine wichtige Verantwortung ist, auf die alle unsere Mitarbeiter achten müssen.
Ethische Regeln und Arbeitsprinzipien legen die grundlegenden Regeln fest, die bestimmen, wie wir uns verhalten und wie wir unsere Arbeit verrichten sollen. Die Einhaltung dieser Regeln ist die primäre Verantwortung aller Mitarbeiter. Dementsprechend wird von allen NTG-Mitarbeitern Folgendes erwartet:
3.1. Integrität
Genauigkeit und Integrität sind unsere vorrangigen Werte in allen unseren Geschäftsprozessen und Beziehungen. Wir erwarten Genauigkeit und Integrität im Umgang mit Mitarbeitern und all unseren Stakeholdern.
3.2. Vermeidung von Interessenkonflikten
Ein Interessenkonflikt ist eine Situation, die das Potenzial einer Person oder Organisation aufzeigt, durch unsachgemäße Nutzung ihres Status persönliche oder unternehmerische Vorteile zu erzielen.Es ist unerlässlich, dass NTG-Mitarbeiter die unten aufgeführten Situationen, die zu einem Interessenkonflikt führen können, und die angegebenen Grundsätze vollständig einhalten.
- Mitarbeiter dürfen keine Geschäftsbeziehungen zu Familienmitgliedern, Freunden oder anderen Dritten eingehen, zu denen sie eine Beziehung haben, die gegenseitige oder einseitige Vorteile bietet. Beispielsweise sollte ein Mitarbeiter mit Einkaufsbefugnis vermeiden, Geschäfte mit einem Lieferanten zu tätigen, der ein Familienmitglied beschäftigt. Ausnahmen bedürfen der Kenntnis und Genehmigung des Vorstandsvorsitzenden. Ebenso sollten Mitarbeiter des Unternehmens auf mögliche Interessenkonflikte achten, die sich daraus ergeben, dass nahe Familienangehörige für Konkurrenzunternehmen arbeiten.
- Es ist grundlegend, dass NTG-Mitarbeiter weder während noch außerhalb der Arbeitszeit unter irgendeinem Namen für eine andere Person und/oder Institution gegen Entgelt oder ähnliche Vorteile arbeiten und keine Arbeiten ausüben, die sie direkt oder indirekt als „Händler“ oder „Handwerker“ einstufen würden. Mitarbeiter können jedoch außerhalb der Arbeitszeit für eine andere Person (Familienmitglied, Freund, sonstige Dritte) und/oder Organisation gegen Entgelt oder ähnliche Vorteile arbeiten;
- Keinen Interessenkonflikt mit den Aufgaben, die sie im Unternehmen wahrnehmen, und den Praktiken des Unternehmens zu schaffen,
- Nicht im Widerspruch zu anderen geschäftsethischen Regeln und den diese Regeln unterstützenden Richtlinien zu stehen,
- Ihre Fähigkeit, ihre Aufgaben im Unternehmen weiterhin zu erfüllen, nicht beeinträchtigen,
- Dies ist vorbehaltlich der schriftlichen Genehmigung des Verwaltungsrats wie unten angegeben möglich.
Personal, das in Schieds-, Mediations- und Sachverständigenfunktionen tätig ist, die von Justiz- und Verwaltungsbehörden zugewiesen wurden, ist von dieser Beschränkung ausgenommen.
- NTG-Mitarbeiter dürfen ohne Zustimmung des Verwaltungsrats des Unternehmens nicht als Mitglieder des Verwaltungsrats oder Rechnungsprüfer tätig sein; sie dürfen keine Positionen in Konkurrenzunternehmen oder Unternehmen übernehmen, mit denen das Unternehmen Geschäftsbeziehungen unterhält. In gemeinnützigen Organisationen und Universitäten können sie mit schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung Aufgaben im Bereich der sozialen Verantwortung und Wohltätigkeit übernehmen, sofern dies ihre Aufgaben im Unternehmen nicht beeinträchtigt.
- Führungskräfte, die Entscheidungen über Einstellungen treffen, dürfen ihre Ehepartner, nahen Verwandten oder die nahen Verwandten dieser Personen nicht einstellen.
- Mitarbeiter dürfen sich zu Themen äußern, die nichts mit dem Unternehmen und seinen Aktivitäten zu tun haben und nicht gegen dessen Richtlinien verstoßen, und dürfen Fachartikel verfassen. Für die Verwendung des Firmennamens bei diesen Aktivitäten ist die Genehmigung des Verwaltungsrats erforderlich.
- Mitarbeiter können persönlich Dritten außerhalb des Unternehmens finanzielle oder nichtfinanzielle Unterstützung gewähren und/oder Spenden zukommen lassen und in gemeinnützigen Organisationen tätig sein. Mitarbeiter dürfen nicht unter Verwendung des Namens und der Position des Unternehmens Mitglied eines Clubs, Vereins oder einer Genossenschaft werden.
- Mitarbeiter müssen darauf achten, Interessenkonflikte mit ihrem aktuellen Arbeitgeber bei der Tätigung persönlicher Investitionen zu vermeiden.
- Mitarbeiter müssen ihren Vorgesetzten informieren, wenn sie erfahren, dass ein Verwandter Anteile oder finanzielle Interessen an einem anderen Unternehmen hält, mit dem das Unternehmen eine Geschäftsbeziehung unterhält.
- Bei NTG ist es grundlegend, dass Mitarbeiter, die durch Heirat oder bis zum dritten Grad verwandt sind (einschließlich Verschwägerte), innerhalb derselben Organisation keine Berichtslinie (Untergebener-Vorgesetzter-Beziehung) zueinander haben oder gemeinsam an Entscheidungsmechanismen teilnehmen.
- Die Mitarbeiter achten auf den ordnungsgemäßen Umgang mit Unternehmensressourcen. Sie achten darauf, die Zeit während der Arbeitszeit effektiv zu nutzen und keine Zeit für persönliche Angelegenheiten während der Arbeitszeit aufzuwenden. Führungskräfte dürfen Mitarbeitern keine persönlichen Aufgaben zuweisen. In der Regel werden private Besucher während der Arbeitszeit nicht empfangen. Mitarbeiter müssen Treffen mit zwingenden Besuchern innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens abschließen und sicherstellen, dass der Besuch für den Gegenstand relevant ist und den Arbeitsablauf nicht stört.
- Kunden, Subunternehmer oder Lieferanten des Unternehmens sowie andere Personen und/oder Organisationen, mit denen das Unternehmen eine Geschäftsbeziehung unterhält, dürfen keine besonderen Geschäftsbeziehungen eingehen, Geld und/oder Waren/Dienstleistungen für persönliche Zwecke leihen oder Geld und/oder Waren/Dienstleistungen an andere Personen und/oder Organisationen verleihen, mit denen das Unternehmen eine Geschäftsbeziehung unterhält.
- In Kundenbeziehungen darf, auch wenn es zu Gunsten des Kunden ist, keine Transaktion ohne Wissen des Kunden durchgeführt werden, die Schwächen des Kunden dürfen nicht ausgenutzt werden, und es darf kein Gewinn angestrebt werden, indem dem Kunden unvollständige oder falsche Informationen gegeben werden.
- In den Beziehungen zu den Medien wird gemäß dem Kommunikationsprotokoll des Unternehmens gehandelt.
- Die Abgabe von Erklärungen gegenüber Medienorganisationen, die Durchführung von Interviews oder die Teilnahme als Redner an Seminaren, Konferenzen usw. bedarf der Genehmigung des Verwaltungsrats des Unternehmens. Aus diesen Aktivitäten darf in keiner Weise ein persönlicher Vorteil gezogen werden.
3.3. Teilnahme an Repräsentations- und Organisationseinladungen
Die Teilnahme an Einladungen zu sportlichen Aktivitäten, Inlands-/Auslandsreisen usw., die der Öffentlichkeit zugänglich sind und von Personen oder Institutionen organisiert werden, mit denen eine Geschäftsbeziehung besteht oder bestehen könnte, und die die Entscheidungsfindung beeinflussen oder als solche wahrgenommen werden könnten (außer Konferenzen, Empfänge, Werbeveranstaltungen, Seminare usw.), bedarf der Genehmigung des Vorstandsvorsitzenden.
3.4. Annahme und Schenkung von Geschenken
Es ist grundlegend, dass NTG-Mitarbeiter keine Geschenke, Gewinne, Hilfen, Bewirtungen, Sonderrabatte, Provisionen oder Nachlässe fordern oder annehmen, die ihre Unparteilichkeit, Entscheidungen oder ihr Verhalten zu ihrem eigenen Vorteil beeinflussen könnten.
Alle Geschenke, die von Personen oder Organisationen erhalten werden, mit denen das Unternehmen eine Geschäftsbeziehung unterhält, sind direkt an die Personalabteilung zu übergeben. Die Personalabteilung entscheidet vorbehaltlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung über den Umgang mit den gesammelten Geschenken.
Es ist unerlässlich, dass unsere Mitarbeiter keine Geschenke in Form von Bargeld oder Bargeldäquivalenten annehmen, unabhängig von deren Wert, oder Geld von Lieferanten, Beratern, Wettbewerbern oder Kunden leihen.
Unsere Mitarbeiter können Unterhaltungs- und Essensaktivitäten im geschäftlichen Umfeld in angemessenem Rahmen organisieren und an ähnlichen Aktivitäten teilnehmen. Bei Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen, die im Namen des Unternehmens besucht werden, können neben einer finanziellen Entschädigung Geschenke wie Auszeichnungen, Plaketten und ähnliche Gegenstände von symbolischem Wert als Erinnerung an den Tag entgegengenommen werden.
Unsere Mitarbeiter dürfen Institutionen oder Personen, mit denen sie in Geschäftsbeziehung stehen, keine Geschenke machen, mit Ausnahme von Geschenken, die vom Unternehmen zu Werbezwecken vorbereitet wurden. Geschenke und Werbematerialien, die für Kunden, Händler oder andere Dritte bestimmt sind, mit denen das Unternehmen in Geschäftsbeziehung steht, müssen vom Verwaltungsrat genehmigt werden.
Das Geben, Nehmen oder Anbieten von Bestechungsgeldern und/oder Provisionen ist unter keinen Umständen akzeptabel.
3.5. Ehemalige Mitarbeiter, die Geschäfte mit dem Unternehmen machen
Mitarbeiter, die NTG verlassen, dürfen nur dann als Verkäufer, Auftragnehmer, Berater, Kommissionär, Vertreter, Franchisenehmer oder in ähnlicher Funktion Geschäfte mit NTG tätigen, wenn kein Interessenkonflikt aus den Aufgaben besteht, die sie zuvor im Unternehmen wahrgenommen haben.
Damit ein Mitarbeiter, der NTG verlassen hat, Geschäfte mit NTG tätigen kann, muss ein vom Leiter der entsprechenden Einheit erstellter Bericht vom Verwaltungsrat genehmigt werden.
3.6. Informationsmanagement
Es ist unerlässlich, dass NTG-Mitarbeiter Sensibilität im Umgang mit Vermögenswerten und Informationsmanagement zeigen und die unten aufgeführten Grundsätze vollständig einhalten.
- Sicherzustellen, dass rechtliche Schritte rechtzeitig eingeleitet werden, um die geistigen Eigentumsrechte an neu entwickelten Produkten, Prozessen und Software zu sichern,
- Die wissentliche unbefugte Nutzung von Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Marken, Computerprogrammen oder anderen geistigen und gewerblichen Eigentumsrechten anderer Unternehmen zu vermeiden,
- Sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Aufzeichnungen genau und vollständig geführt werden,
- Anfragen Dritter nach Informationen, die für das Unternehmen als vertraulich eingestuft sind, nicht ohne Genehmigung der Geschäftsleitung zu beantworten,
- Die gebotene Sorgfalt walten zu lassen, um sicherzustellen, dass die vom Unternehmen abgegebenen Erklärungen und vorgelegten Berichte wahrheitsgemäß und genau sind.
3.7. Schutz vertraulicher Informationen
Vertrauliche Informationen sind nicht auf Folgendes beschränkt: geistige Eigentumsrechte von NTG und alle Innovationen sowie Datenbanken, gedruckte Kommunikationsmaterialien, Geschäftsprozesse, Werbung, Produktverpackungen und Etiketten sowie Geschäftspläne (Marketing, Produkt, Technik), die vom Personal verfasst, entdeckt, entwickelt oder implementiert wurden, Geschäftsstrategien, strategische Partnerschaften und Informationen über Partner, Finanzinformationen, Personalakten, Kundenlisten, Preise, Produktdesigns, Know-how, Spezifikationen, Identitätsinformationen potenzieller und tatsächlicher Kunden, Informationen über Lieferanten und alle anderen schriftlichen, grafischen oder maschinenlesbaren Informationen ähnlicher Art.
Es ist unerlässlich, dass NTG-Mitarbeiter Sensibilität im Umgang mit vertraulichen Informationen zeigen und die unten aufgeführten Grundsätze vollständig einhalten.
- Vertrauliche Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, ihre Offenlegung ist durch Gerichtsbeschluss oder Gesetzgebung erforderlich.
- Vertrauliche Informationen dürfen nicht verändert, kopiert oder zerstört werden. Es werden die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass Informationen sorgfältig gepflegt, gespeichert und nicht offengelegt werden. Alle an den Informationen vorgenommenen Änderungen werden zusammen mit ihrem Verlauf aufgezeichnet.
- Vertrauliche Dokumente und Informationen dürfen nicht aus der Organisation mitgenommen werden. In Fällen, in denen es notwendig ist, sie aus der Organisation mitzunehmen, muss die Genehmigung der für die Informationen verantwortlichen Person und des ranghöchsten Managers der entsprechenden übergeordneten Einheit (Koordinator) eingeholt werden.
- Passwörter, Benutzercodes, Berechtigungen und ähnliche Identifikationsdaten, die für den Zugriff auf Unternehmensinformationssysteme verwendet werden, müssen vertraulich behandelt und dürfen niemandem außer autorisierten Benutzern offengelegt werden.
- Vertrauliche Informationen des Unternehmens sollten nicht in öffentlichen Bereichen wie Speisesälen, Cafeterias, Aufzügen, Servicefahrzeugen usw. besprochen werden.
- Wenn es im Interesse des Unternehmens notwendig ist, Informationen mit Dritten und/oder Organisationen zu teilen, wird zunächst eine Geheimhaltungsvereinbarung zum Zweck des Informationsaustauschs unterzeichnet oder eine schriftliche Geheimhaltungsverpflichtung von der anderen Partei eingeholt, um sicherzustellen, dass diese Parteien ihre Verantwortung hinsichtlich der Sicherheit und des Schutzes der geteilten Informationen verstehen.
- Es dürfen keine falschen Aussagen und/oder Gerüchte über Personen oder Institutionen gemacht werden.
- Gehalt, Sozialleistungen und andere persönliche Informationen über Mitarbeiter, die die Unternehmenspolitik widerspiegeln und für den Einzelnen persönlich sind, sind vertraulich und dürfen niemandem außer autorisiertem Personal offengelegt werden. Informationen über Mitarbeiter werden ihnen persönlich zugesandt. Mitarbeiter dürfen diese Informationen nicht an andere weitergeben oder andere Mitarbeiter unter Druck setzen, sie offenzulegen.
- Auch wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich festgehalten ist, muss die Vertraulichkeit aller Informationen und Dokumente der in der Definition genannten Art gewahrt bleiben, und die Verantwortung unserer Mitarbeiter in dieser Hinsicht besteht während ihrer gesamten Beschäftigung und nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen fort.
- Wir handeln im Einklang mit der Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten.
3.8. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Unser Unternehmen zielt darauf ab, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz und bei der Arbeit vollständig zu gewährleisten. Die Mitarbeiter handeln gemäß den zu diesem Zweck aufgestellten Regeln und Anweisungen und treffen die erforderlichen Vorkehrungen.
- Mitarbeiter dürfen am Arbeitsplatz keine Gegenstände oder Substanzen aufbewahren, die eine Gefahr für den Arbeitsplatz und/oder die Mitarbeiter darstellen oder illegaler Natur sind,
- Mitarbeiter dürfen am Arbeitsplatz keinen Alkohol, keine Betäubungsmittel, keine süchtig machenden Substanzen oder Substanzen, die die geistigen oder körperlichen Fähigkeiten beeinträchtigen oder ausschalten, besitzen, außer solchen, die aufgrund eines gültigen ärztlichen Attests mitgeführt werden. Sie dürfen nicht unter dem Einfluss solcher Substanzen am Arbeitsplatz oder im Rahmen ihrer Aufgaben arbeiten.
- Mitarbeiter dürfen bei Abendessen und Empfängen, an denen sie in ihrer Eigenschaft als Unternehmensvertreter teilnehmen, keinen Alkohol konsumieren.
3.9. Politische Aktivitäten
- Unser Unternehmen spendet nicht an politische Parteien, Politiker oder politische Kandidaten. Innerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitsplatzes sind Demonstrationen, Propaganda und ähnliche Aktivitäten zu solchen Zwecken nicht gestattet. Unternehmensressourcen (wie Fahrzeuge, Computer, E-Mail) werden nicht für politische Aktivitäten bereitgestellt.
- NTG-Mitarbeiter müssen bei ihren individuellen und freiwilligen politischen Aktivitäten die unten aufgeführten Bedingungen beachten.
- Mitarbeiter müssen Situationen vermeiden, die aufgrund der von ihnen ausgeübten politischen Aktivitäten zu einem Interessenkonflikt bei ihren aktuellen Aufgaben und Verantwortlichkeiten führen könnten.
- Firmennamen, Titel innerhalb des Unternehmens und Unternehmensressourcen dürfen nicht für politische Aktivitäten verwendet werden, die auf individueller Basis durchgeführt werden.
- Politische Propaganda darf nicht während der Arbeitszeit oder im Arbeitsumfeld durchgeführt werden; Mitarbeiter dürfen unter keinen Umständen aufgefordert werden, einer politischen Partei beizutreten; und die Zeit anderer Mitarbeiter darf nicht im Zusammenhang mit solchen Aktivitäten in Anspruch genommen werden.
4.1. Aufgaben und Verantwortlichkeiten4.1.1. Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter Die ethischen Regeln und Arbeitsprinzipien legen die grundlegenden Regeln fest, wie man sich verhält und wie unsere Arbeit ausgeführt werden soll. Die Einhaltung dieser Regeln ist die primäre Verantwortung aller Mitarbeiter. Dementsprechend müssen alle NTG-Mitarbeiter:
- Unter allen Umständen im Einklang mit Gesetzen und Vorschriften handeln,
- Allgemeine Richtlinien und Verfahren, die für das Unternehmen gelten, sowie solche, die spezifisch für den Verantwortungsbereich sind, zu erlernen und umzusetzen,
- In voller Übereinstimmung mit den im Rahmen des Arbeitsschutzes festgelegten Regeln und Anweisungen zu handeln und bei der Arbeit die notwendigen Vorkehrungen zu treffen,
- An Schulungen zu den ethischen Regeln und Arbeitsprinzipien von NTG teilzunehmen, die relevanten Dokumente zu lesen und zu verstehen und entsprechend zu handeln.
- Jährlich die Einhaltung des Ethikkodex und der Arbeitsprinzipien zu erklären,
- Beobachtete mögliche Verstöße unverzüglich schriftlich oder mündlich über die vorgesehenen Kommunikationskanäle für ethisches Fehlverhalten, namentlich oder anonym, an den Ethikausschuss zu melden und jede Art von verleumderischer Meldung sorgfältig zu vermeiden,
- Bei ethischen Überprüfungen besteht die Verantwortung, mit dem Ethikausschuss zusammenzuarbeiten und Informationen im Zusammenhang mit der Überprüfung vertraulich zu behandeln.
4.1.2. Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Führungskräfte Führungskräfte von NTG haben über die für Mitarbeiter definierten Verantwortlichkeiten im Rahmen des Ethikkodex und der Arbeitsprinzipien hinaus zusätzliche Verantwortlichkeiten. Dementsprechend müssen Führungskräfte:
- Die Schaffung und Aufrechterhaltung einer Unternehmenskultur und eines Arbeitsumfelds sicherzustellen, das ethische Standards unterstützt,
- Durch ihr Verhalten bei der Anwendung ethischer Regeln ein Vorbild zu sein, ihre Mitarbeiter in ethischen Regeln zu schulen,
- Mitarbeiter bei der Übermittlung von Fragen, Beschwerden und Meldungen zu ethischen Regeln zu unterstützen,
- Bei Konsultationen Orientierungshilfe zu den erforderlichen Maßnahmen zu geben, alle übermittelten Meldungen zu berücksichtigen und diese bei Bedarf so schnell wie möglich an den Ethikausschuss weiterzuleiten,
- Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die in ihrer Verantwortung liegenden Geschäftsprozesse so strukturiert sind, dass Risiken im Zusammenhang mit ethischen Fragen minimiert werden, und die erforderlichen Methoden und Ansätze umzusetzen, um die Einhaltung ethischer Regeln zu gewährleisten.
4.2. Lösung von Problemen bei Nichteinhaltung Wer gegen die Unternehmensethik und Arbeitsprinzipien oder gegen Richtlinien und Verfahren des Unternehmens verstößt, muss mit verschiedenen Disziplinarmaßnahmen rechnen, die bei Bedarf bis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses reichen können. Disziplinarmaßnahmen gelten auch für Personen, die unangemessenes Verhalten und Handlungen, die gegen die Regeln verstoßen, billigen, anleiten oder davon wissen und diese nicht ordnungsgemäß melden.
4.3. Ethikausschuss 4.3.1. Organisation des Ethikausschusses Unstimmigkeiten in ethischen Fragen werden innerhalb des NTG-Ethikausschusses geklärt. Der Ethikausschuss besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, der Personalabteilung (leitender Manager oder Berater), dem Rechtsberater und den Vorstandsmitgliedern. Die Berichterstattung des Ethikausschusses wird von …………… wahrgenommen.
4.3.2. Arbeitsprinzipien des Ethikausschusses Der Ethikausschuss führt seine Arbeit im Rahmen der unten festgelegten Grundsätze durch:
- Hält die Identität derjenigen geheim, die Meldungen oder Beschwerden einreichen. Verfolgt eine Politik, die Vergeltungsmaßnahmen und -verhalten gegenüber Mitarbeitern oder Personen verhindert, die ethische Verstöße melden.
- Führt die Untersuchung gemäß den Vertraulichkeitsregeln durch.
- Hat die Befugnis, Informationen, Dokumente und Beweise im Zusammenhang mit der Untersuchung direkt bei der entsprechenden Einheit anzufordern.
- Der Untersuchungsprozess wird von Anfang an schriftlich protokolliert. Informationen, Beweise und Dokumente werden dem Protokoll beigefügt.
- Das Protokoll wird vom Vorsitzenden und den Mitgliedern unterzeichnet.
- Die Untersuchung wird vordringlich behandelt und das Ergebnis so schnell wie möglich erzielt.
- Die vom Ausschuss getroffenen Entscheidungen werden unverzüglich umgesetzt.
- Die relevanten Abteilungen und Behörden werden über das Ergebnis informiert.
- Der Vorsitzende und die Mitglieder des Ausschusses handeln bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in dieser Angelegenheit unabhängig und ohne Einflussnahme ihrer Abteilungsleiter oder der Hierarchie innerhalb der Organisation. Es darf kein Druck oder Einfluss auf sie in dieser Angelegenheit ausgeübt werden.
- Der Ausschuss kann bei Bedarf Expertenmeinungen einholen und während der Untersuchung Experten hinzuziehen, wobei Maßnahmen zu treffen sind, die die Vertraulichkeitsgrundsätze nicht verletzen.
Der NTG-Ethikkodex und die Arbeitsprinzipien wurden mit Genehmigung des Vorstandsvorsitzenden veröffentlicht und werden einmal jährlich im Hinblick auf Bedürfnisse, sich ändernde Bedingungen und aktuelle Praktiken überprüft.Für Ihre Fragen und Meldungen können Sie die unten stehenden Kommunikationskanäle nutzen oder sich direkt an die Mitglieder des Ethikausschusses wenden.
E-Mail: etik@ntgplastik.com
Ethik-Kodex
Wir halten uns in all unseren Beziehungen an die Prinzipien von Ehrlichkeit, Gerechtigkeit, Respekt und Vertraulichkeit; wir wahren Chancengleichheit und fairen Wettbewerb und zeigen Nulltoleranz gegenüber Korruption und Interessenkonflikten. Wir ermutigen unsere Mitarbeiter, Ethikverstöße zu melden, und betreiben die notwendigen Mechanismen für ein sicheres und ethisches Arbeitsumfeld.

Liebe NTG-Familie und alle unsere Stakeholder,
Der NTG-Ethikkodex und die Arbeitsprinzipien wurden erstellt, um die Erwartungen, das ethische Verständnis, die Standards und Praktiken unseres Unternehmens zu vermitteln, die die Grundlage all unserer Geschäftsbeziehungen und Transaktionen bilden, und wurden Teil der schriftlichen Kultur unseres Unternehmens.
Diese Prinzipien dienen als Leitfaden für all unsere Entscheidungen und Aktivitäten und stellen sicher, dass der hohe Ruf unseres Unternehmens, das eine weltweite Führungsposition in seiner Branche anstrebt, sowohl für heutige als auch für zukünftige Generationen nachhaltig ist.
Ich bin fest davon überzeugt, dass alle meine Kollegen und Stakeholder diese Prinzipien von ganzem Herzen annehmen und ihre Verantwortung nach bestem Können erfüllen werden, da dies eine der grundlegenden Voraussetzungen für nachhaltigen Erfolg ist.
Nesip GÖNENÇ
Vorstandsvorsitzender
Bei NTG führen wir unsere Aktivitäten mit Verantwortungsbewusstsein durch. Neben unseren rechtlichen Verpflichtungen achten wir darauf, unsere Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern, Kunden, Aktionären, Lieferanten und Geschäftspartnern, Wettbewerbern, der Gesellschaft, der Menschheit und der Umwelt zu erfüllen.
2.1. Unsere Verantwortung gegenüber Mitarbeitern
Als NTG A.Ş. sind unsere Grundprinzipien und Verantwortlichkeiten in unseren Beziehungen zu den Mitarbeitern wie folgt:
- Bei der Einstellung eine leistungsorientierte Auswahl zu treffen und Chancengleichheit ohne Diskriminierung zu gewährleisten,
- Qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, die unser Unternehmen in die Zukunft führen,
- Die Talente, Stärken und Innovationsfähigkeiten der Mitarbeiter maximal zu nutzen,
- Möglichkeiten und Chancengleichheit für die Ausbildung, Anleitung und Weiterentwicklung der Mitarbeiter zu gewährleisten,
- Erfolg durch faire und wettbewerbsfähige Vergütungspolitik sowie ein effektives und objektives Leistungsbeurteilungssystem zu belohnen,
- Die Bindung an das Unternehmen durch Chancengleichheit bei beruflicher Entwicklung und Belohnung zu erhöhen,
- Arbeitsfrieden und Kontinuität zu gewährleisten,
- Sicherzustellen, dass die physische Arbeitsumgebung und die Bedingungen am Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter gesund und sicher sind,
- Ein Arbeitsumfeld zu schaffen und zu erhalten, das Transparenz und gegenseitigen Respekt fördert und in dem Zusammenarbeit und Solidarität Schlüsselelemente sind,
- Diskriminierung von Mitarbeitern aufgrund von Sprache, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, politischer Meinung, Glauben, Religion, Konfession, Alter, körperlicher Behinderung oder ähnlichen Gründen nicht zu dulden,
- Physische, sexuelle oder psychische Belästigung am Arbeitsplatz in keiner Weise zu dulden,
- Kein systematisches und geplantes Verhalten zu dulden, das darauf abzielt, die betroffene Person von der Arbeit zu entmutigen, ihre Leistung zu mindern oder sie zur Kündigung zu veranlassen, was als psychologische Belästigung (Mobbing) angesehen würde,
- Ansichten und Vorschläge der Mitarbeiter zu bewerten und darauf zu reagieren sowie Maßnahmen zur Motivationssteigerung zu ergreifen,
- Vertrauliche Informationen über Mitarbeiter nicht ohne Zustimmung und Wissen des Mitarbeiters an Dritte weiterzugeben, außer wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
- Das Privat- und Familienleben sowie den persönlichen Bereich der Mitarbeiter zu respektieren,
- Es bedeutet, die Menschenrechte zu achten.
2.2. Unsere Verantwortung gegenüber Aktionären
- Sicherzustellen, dass unser Unternehmen im Einklang mit unseren ständigen Prinzipien von Vertrauen und Integrität geführt wird, mit dem Ziel nachhaltigen Wachstums und Rentabilität, und seine Ressourcen, Vermögenswerte und Arbeitszeit mit einem Bewusstsein für Effizienz zu verwalten.
2.3. Unsere Verantwortung gegenüber Gesetzen und dem Staat
- Alle unsere nationalen und internationalen Aktivitäten und Transaktionen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Republik Türkei und dem Völkerrecht durchzuführen,
- Den gesetzlichen Regulierungsbehörden und -institutionen zeitnah genaue, vollständige und verständliche Informationen zur Verfügung zu stellen,
- Bei der Durchführung aller unserer Geschäftsaktivitäten gleichen Abstand zu allen Arten von öffentlichen Institutionen und Organisationen, Verwaltungsbehörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen und politischen Parteien zu wahren, ohne jegliche Erwartung von Vorteilen, und unsere Verpflichtungen mit diesem Verantwortungsbewusstsein zu erfüllen.
2.4. Unsere Verantwortung gegenüber unseren Kunden
- Wert für Kunden zu schaffen, auf ihre Anforderungen und Bedürfnisse so schnell und genau wie möglich zu reagieren,
- Qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen anzubieten,
- Schaffung einer langfristigen Vertrauensbasis in den Kundenbeziehungen,
- Die Kundenzufriedenheit im Verkaufs- und After-Sales-Prozess zu steigern,
- Unseren Kunden mit Respekt und Höflichkeit zu begegnen,
- Kunden keine irreführenden oder unvollständigen Informationen zu geben,
- Die vertraulichen Informationen unserer Kunden sorgfältig zu schützen.
2.5. Unsere Verantwortung gegenüber Lieferanten und Händlern
- Gegenseitigen Wert in Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten und Händlern zu schaffen,
- Die vertraulichen Informationen der Personen und Organisationen, mit denen wir zusammenarbeiten, sowie unserer Geschäftspartner sorgfältig zu schützen.
2.6. Unsere Verantwortung gegenüber unseren Wettbewerbern
- Effektiv nur in Bereichen zu konkurrieren, die legal und ethisch vertretbar sind, und unlauteren Wettbewerb zu vermeiden,
- Wettbewerber und deren Produkte nicht herabzuwürdigen,
- Keine Gespräche zu führen oder Informationen mit Wettbewerbern auszutauschen, um gemeinsam Markt- und/oder Wettbewerbsbedingungen festzulegen.
Mitarbeiter, die beauftragt sind, das Unternehmen bei Einladungen wie Ausschreibungen, Werbeaktionen, Empfängen, Seminaren und branchenspezifischen Treffen in öffentlichen oder privaten Bereichen zu vertreten, dürfen mit Vertretern von Konkurrenzunternehmen, die bei diesen Treffen anwesend sein werden, nicht über Unternehmensaktivitäten, Unterhändler, Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt oder andere lokale oder ausländische Wettbewerber diskutieren. Andere Wettbewerber nicht durch Bildung einer Partnerschaft mit einem Wettbewerber bei einer Ausschreibung oder einem Projekt zu dominieren. Bei solchen Treffen immer Beobachter zu bleiben, keine verbindlichen Erklärungen im Namen des Unternehmens abzugeben und keinerlei Verpflichtungen einzugehen.
2.7. Unsere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft
- Als Vorreiter in sozialen Fragen verantwortungsbewusst und im Bewusstsein eines guten Bürgers zu handeln; sich bemühen, eine Rolle bei Dienstleistungen zu spielen, die der Öffentlichkeit zugute kommen, sowie bei Aktivitäten, die die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unterstützen.
- Sensibel mit den Traditionen und Kulturen der Türkei und der Länder umzugehen, in denen wir internationale Projekte durchführen,
- In Übereinstimmung mit dem Arbeitsgesetz und den Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), denen die Republik Türkei beigetreten ist, bezüglich des Verbots von Kinderarbeit zu handeln und sicherzustellen, dass auch unsere Lieferanten die einschlägigen Vorschriften einhalten,
- Keine Bestechungsgelder oder Geschenke usw. von übermäßigem Wert zu geben oder anzunehmen.
2.8. Unsere Verantwortung gegenüber Umwelt und menschlicher Gesundheit
- Alle unsere Aktivitäten und Investitionen im Einklang mit der Umwelt durchzuführen und die Umwelt im Hinblick auf die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und die Minimierung negativer Auswirkungen auf die Natur zu bewerten,
- Die Natur im Einklang mit der Umweltgesetzgebung zu schützen, innovative Lösungen zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung zu entwickeln, daran zu arbeiten, das Recycling und die effiziente Nutzung von Energie und Materialien zu steigern,
- Das Bewusstsein bei Mitarbeitern und Subunternehmern durch Umweltschulungen zu schärfen,
- Bei unserer Arbeit halten wir uns an alle Gesetze und Standards für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
- Die Prinzipien des „Risikomanagements“ mit dem Ziel umzusetzen, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen,
- Die Verwendung angemessener Schutzausrüstung und die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen sicherzustellen und vorzuschreiben,
- Es ist wichtig zu beachten, dass die Umsetzung der Unternehmensrichtlinien und -vorschriften in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz eine wichtige Verantwortung ist, auf die alle unsere Mitarbeiter achten müssen.
Ethische Regeln und Arbeitsprinzipien legen die grundlegenden Regeln fest, die bestimmen, wie wir uns verhalten und wie wir unsere Arbeit verrichten sollen. Die Einhaltung dieser Regeln ist die primäre Verantwortung aller Mitarbeiter. Dementsprechend wird von allen NTG-Mitarbeitern Folgendes erwartet:
3.1. Integrität
Genauigkeit und Integrität sind unsere vorrangigen Werte in allen unseren Geschäftsprozessen und Beziehungen. Wir erwarten Genauigkeit und Integrität im Umgang mit Mitarbeitern und all unseren Stakeholdern.
3.2. Vermeidung von Interessenkonflikten
Ein Interessenkonflikt ist eine Situation, die das Potenzial einer Person oder Organisation aufzeigt, durch unsachgemäße Nutzung ihres Status persönliche oder unternehmerische Vorteile zu erzielen.Es ist unerlässlich, dass NTG-Mitarbeiter die unten aufgeführten Situationen, die zu einem Interessenkonflikt führen können, und die angegebenen Grundsätze vollständig einhalten.
- Mitarbeiter dürfen keine Geschäftsbeziehungen zu Familienmitgliedern, Freunden oder anderen Dritten eingehen, zu denen sie eine Beziehung haben, die gegenseitige oder einseitige Vorteile bietet. Beispielsweise sollte ein Mitarbeiter mit Einkaufsbefugnis vermeiden, Geschäfte mit einem Lieferanten zu tätigen, der ein Familienmitglied beschäftigt. Ausnahmen bedürfen der Kenntnis und Genehmigung des Vorstandsvorsitzenden. Ebenso sollten Mitarbeiter des Unternehmens auf mögliche Interessenkonflikte achten, die sich daraus ergeben, dass nahe Familienangehörige für Konkurrenzunternehmen arbeiten.
- Es ist grundlegend, dass NTG-Mitarbeiter weder während noch außerhalb der Arbeitszeit unter irgendeinem Namen für eine andere Person und/oder Institution gegen Entgelt oder ähnliche Vorteile arbeiten und keine Arbeiten ausüben, die sie direkt oder indirekt als „Händler“ oder „Handwerker“ einstufen würden. Mitarbeiter können jedoch außerhalb der Arbeitszeit für eine andere Person (Familienmitglied, Freund, sonstige Dritte) und/oder Organisation gegen Entgelt oder ähnliche Vorteile arbeiten;
- Keinen Interessenkonflikt mit den Aufgaben, die sie im Unternehmen wahrnehmen, und den Praktiken des Unternehmens zu schaffen,
- Nicht im Widerspruch zu anderen geschäftsethischen Regeln und den diese Regeln unterstützenden Richtlinien zu stehen,
- Ihre Fähigkeit, ihre Aufgaben im Unternehmen weiterhin zu erfüllen, nicht beeinträchtigen,
- Dies ist vorbehaltlich der schriftlichen Genehmigung des Verwaltungsrats wie unten angegeben möglich.
Personal, das in Schieds-, Mediations- und Sachverständigenfunktionen tätig ist, die von Justiz- und Verwaltungsbehörden zugewiesen wurden, ist von dieser Beschränkung ausgenommen.
- NTG-Mitarbeiter dürfen ohne Zustimmung des Verwaltungsrats des Unternehmens nicht als Mitglieder des Verwaltungsrats oder Rechnungsprüfer tätig sein; sie dürfen keine Positionen in Konkurrenzunternehmen oder Unternehmen übernehmen, mit denen das Unternehmen Geschäftsbeziehungen unterhält. In gemeinnützigen Organisationen und Universitäten können sie mit schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung Aufgaben im Bereich der sozialen Verantwortung und Wohltätigkeit übernehmen, sofern dies ihre Aufgaben im Unternehmen nicht beeinträchtigt.
- Führungskräfte, die Entscheidungen über Einstellungen treffen, dürfen ihre Ehepartner, nahen Verwandten oder die nahen Verwandten dieser Personen nicht einstellen.
- Mitarbeiter dürfen sich zu Themen äußern, die nichts mit dem Unternehmen und seinen Aktivitäten zu tun haben und nicht gegen dessen Richtlinien verstoßen, und dürfen Fachartikel verfassen. Für die Verwendung des Firmennamens bei diesen Aktivitäten ist die Genehmigung des Verwaltungsrats erforderlich.
- Mitarbeiter können persönlich Dritten außerhalb des Unternehmens finanzielle oder nichtfinanzielle Unterstützung gewähren und/oder Spenden zukommen lassen und in gemeinnützigen Organisationen tätig sein. Mitarbeiter dürfen nicht unter Verwendung des Namens und der Position des Unternehmens Mitglied eines Clubs, Vereins oder einer Genossenschaft werden.
- Mitarbeiter müssen darauf achten, Interessenkonflikte mit ihrem aktuellen Arbeitgeber bei der Tätigung persönlicher Investitionen zu vermeiden.
- Mitarbeiter müssen ihren Vorgesetzten informieren, wenn sie erfahren, dass ein Verwandter Anteile oder finanzielle Interessen an einem anderen Unternehmen hält, mit dem das Unternehmen eine Geschäftsbeziehung unterhält.
- Bei NTG ist es grundlegend, dass Mitarbeiter, die durch Heirat oder bis zum dritten Grad verwandt sind (einschließlich Verschwägerte), innerhalb derselben Organisation keine Berichtslinie (Untergebener-Vorgesetzter-Beziehung) zueinander haben oder gemeinsam an Entscheidungsmechanismen teilnehmen.
- Die Mitarbeiter achten auf den ordnungsgemäßen Umgang mit Unternehmensressourcen. Sie achten darauf, die Zeit während der Arbeitszeit effektiv zu nutzen und keine Zeit für persönliche Angelegenheiten während der Arbeitszeit aufzuwenden. Führungskräfte dürfen Mitarbeitern keine persönlichen Aufgaben zuweisen. In der Regel werden private Besucher während der Arbeitszeit nicht empfangen. Mitarbeiter müssen Treffen mit zwingenden Besuchern innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens abschließen und sicherstellen, dass der Besuch für den Gegenstand relevant ist und den Arbeitsablauf nicht stört.
- Kunden, Subunternehmer oder Lieferanten des Unternehmens sowie andere Personen und/oder Organisationen, mit denen das Unternehmen eine Geschäftsbeziehung unterhält, dürfen keine besonderen Geschäftsbeziehungen eingehen, Geld und/oder Waren/Dienstleistungen für persönliche Zwecke leihen oder Geld und/oder Waren/Dienstleistungen an andere Personen und/oder Organisationen verleihen, mit denen das Unternehmen eine Geschäftsbeziehung unterhält.
- In Kundenbeziehungen darf, auch wenn es zu Gunsten des Kunden ist, keine Transaktion ohne Wissen des Kunden durchgeführt werden, die Schwächen des Kunden dürfen nicht ausgenutzt werden, und es darf kein Gewinn angestrebt werden, indem dem Kunden unvollständige oder falsche Informationen gegeben werden.
- In den Beziehungen zu den Medien wird gemäß dem Kommunikationsprotokoll des Unternehmens gehandelt.
- Die Abgabe von Erklärungen gegenüber Medienorganisationen, die Durchführung von Interviews oder die Teilnahme als Redner an Seminaren, Konferenzen usw. bedarf der Genehmigung des Verwaltungsrats des Unternehmens. Aus diesen Aktivitäten darf in keiner Weise ein persönlicher Vorteil gezogen werden.
3.3. Teilnahme an Repräsentations- und Organisationseinladungen
Die Teilnahme an Einladungen zu sportlichen Aktivitäten, Inlands-/Auslandsreisen usw., die der Öffentlichkeit zugänglich sind und von Personen oder Institutionen organisiert werden, mit denen eine Geschäftsbeziehung besteht oder bestehen könnte, und die die Entscheidungsfindung beeinflussen oder als solche wahrgenommen werden könnten (außer Konferenzen, Empfänge, Werbeveranstaltungen, Seminare usw.), bedarf der Genehmigung des Vorstandsvorsitzenden.
3.4. Annahme und Schenkung von Geschenken
Es ist grundlegend, dass NTG-Mitarbeiter keine Geschenke, Gewinne, Hilfen, Bewirtungen, Sonderrabatte, Provisionen oder Nachlässe fordern oder annehmen, die ihre Unparteilichkeit, Entscheidungen oder ihr Verhalten zu ihrem eigenen Vorteil beeinflussen könnten.
Alle Geschenke, die von Personen oder Organisationen erhalten werden, mit denen das Unternehmen eine Geschäftsbeziehung unterhält, sind direkt an die Personalabteilung zu übergeben. Die Personalabteilung entscheidet vorbehaltlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung über den Umgang mit den gesammelten Geschenken.
Es ist unerlässlich, dass unsere Mitarbeiter keine Geschenke in Form von Bargeld oder Bargeldäquivalenten annehmen, unabhängig von deren Wert, oder Geld von Lieferanten, Beratern, Wettbewerbern oder Kunden leihen.
Unsere Mitarbeiter können Unterhaltungs- und Essensaktivitäten im geschäftlichen Umfeld in angemessenem Rahmen organisieren und an ähnlichen Aktivitäten teilnehmen. Bei Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen, die im Namen des Unternehmens besucht werden, können neben einer finanziellen Entschädigung Geschenke wie Auszeichnungen, Plaketten und ähnliche Gegenstände von symbolischem Wert als Erinnerung an den Tag entgegengenommen werden.
Unsere Mitarbeiter dürfen Institutionen oder Personen, mit denen sie in Geschäftsbeziehung stehen, keine Geschenke machen, mit Ausnahme von Geschenken, die vom Unternehmen zu Werbezwecken vorbereitet wurden. Geschenke und Werbematerialien, die für Kunden, Händler oder andere Dritte bestimmt sind, mit denen das Unternehmen in Geschäftsbeziehung steht, müssen vom Verwaltungsrat genehmigt werden.
Das Geben, Nehmen oder Anbieten von Bestechungsgeldern und/oder Provisionen ist unter keinen Umständen akzeptabel.
3.5. Ehemalige Mitarbeiter, die Geschäfte mit dem Unternehmen machen
Mitarbeiter, die NTG verlassen, dürfen nur dann als Verkäufer, Auftragnehmer, Berater, Kommissionär, Vertreter, Franchisenehmer oder in ähnlicher Funktion Geschäfte mit NTG tätigen, wenn kein Interessenkonflikt aus den Aufgaben besteht, die sie zuvor im Unternehmen wahrgenommen haben.
Damit ein Mitarbeiter, der NTG verlassen hat, Geschäfte mit NTG tätigen kann, muss ein vom Leiter der entsprechenden Einheit erstellter Bericht vom Verwaltungsrat genehmigt werden.
3.6. Informationsmanagement
Es ist unerlässlich, dass NTG-Mitarbeiter Sensibilität im Umgang mit Vermögenswerten und Informationsmanagement zeigen und die unten aufgeführten Grundsätze vollständig einhalten.
- Sicherzustellen, dass rechtliche Schritte rechtzeitig eingeleitet werden, um die geistigen Eigentumsrechte an neu entwickelten Produkten, Prozessen und Software zu sichern,
- Die wissentliche unbefugte Nutzung von Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Marken, Computerprogrammen oder anderen geistigen und gewerblichen Eigentumsrechten anderer Unternehmen zu vermeiden,
- Sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Aufzeichnungen genau und vollständig geführt werden,
- Anfragen Dritter nach Informationen, die für das Unternehmen als vertraulich eingestuft sind, nicht ohne Genehmigung der Geschäftsleitung zu beantworten,
- Die gebotene Sorgfalt walten zu lassen, um sicherzustellen, dass die vom Unternehmen abgegebenen Erklärungen und vorgelegten Berichte wahrheitsgemäß und genau sind.
3.7. Schutz vertraulicher Informationen
Vertrauliche Informationen sind nicht auf Folgendes beschränkt: geistige Eigentumsrechte von NTG und alle Innovationen sowie Datenbanken, gedruckte Kommunikationsmaterialien, Geschäftsprozesse, Werbung, Produktverpackungen und Etiketten sowie Geschäftspläne (Marketing, Produkt, Technik), die vom Personal verfasst, entdeckt, entwickelt oder implementiert wurden, Geschäftsstrategien, strategische Partnerschaften und Informationen über Partner, Finanzinformationen, Personalakten, Kundenlisten, Preise, Produktdesigns, Know-how, Spezifikationen, Identitätsinformationen potenzieller und tatsächlicher Kunden, Informationen über Lieferanten und alle anderen schriftlichen, grafischen oder maschinenlesbaren Informationen ähnlicher Art.
Es ist unerlässlich, dass NTG-Mitarbeiter Sensibilität im Umgang mit vertraulichen Informationen zeigen und die unten aufgeführten Grundsätze vollständig einhalten.
- Vertrauliche Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, ihre Offenlegung ist durch Gerichtsbeschluss oder Gesetzgebung erforderlich.
- Vertrauliche Informationen dürfen nicht verändert, kopiert oder zerstört werden. Es werden die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass Informationen sorgfältig gepflegt, gespeichert und nicht offengelegt werden. Alle an den Informationen vorgenommenen Änderungen werden zusammen mit ihrem Verlauf aufgezeichnet.
- Vertrauliche Dokumente und Informationen dürfen nicht aus der Organisation mitgenommen werden. In Fällen, in denen es notwendig ist, sie aus der Organisation mitzunehmen, muss die Genehmigung der für die Informationen verantwortlichen Person und des ranghöchsten Managers der entsprechenden übergeordneten Einheit (Koordinator) eingeholt werden.
- Passwörter, Benutzercodes, Berechtigungen und ähnliche Identifikationsdaten, die für den Zugriff auf Unternehmensinformationssysteme verwendet werden, müssen vertraulich behandelt und dürfen niemandem außer autorisierten Benutzern offengelegt werden.
- Vertrauliche Informationen des Unternehmens sollten nicht in öffentlichen Bereichen wie Speisesälen, Cafeterias, Aufzügen, Servicefahrzeugen usw. besprochen werden.
- Wenn es im Interesse des Unternehmens notwendig ist, Informationen mit Dritten und/oder Organisationen zu teilen, wird zunächst eine Geheimhaltungsvereinbarung zum Zweck des Informationsaustauschs unterzeichnet oder eine schriftliche Geheimhaltungsverpflichtung von der anderen Partei eingeholt, um sicherzustellen, dass diese Parteien ihre Verantwortung hinsichtlich der Sicherheit und des Schutzes der geteilten Informationen verstehen.
- Es dürfen keine falschen Aussagen und/oder Gerüchte über Personen oder Institutionen gemacht werden.
- Gehalt, Sozialleistungen und andere persönliche Informationen über Mitarbeiter, die die Unternehmenspolitik widerspiegeln und für den Einzelnen persönlich sind, sind vertraulich und dürfen niemandem außer autorisiertem Personal offengelegt werden. Informationen über Mitarbeiter werden ihnen persönlich zugesandt. Mitarbeiter dürfen diese Informationen nicht an andere weitergeben oder andere Mitarbeiter unter Druck setzen, sie offenzulegen.
- Auch wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich festgehalten ist, muss die Vertraulichkeit aller Informationen und Dokumente der in der Definition genannten Art gewahrt bleiben, und die Verantwortung unserer Mitarbeiter in dieser Hinsicht besteht während ihrer gesamten Beschäftigung und nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen fort.
- Wir handeln im Einklang mit der Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten.
3.8. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Unser Unternehmen zielt darauf ab, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz und bei der Arbeit vollständig zu gewährleisten. Die Mitarbeiter handeln gemäß den zu diesem Zweck aufgestellten Regeln und Anweisungen und treffen die erforderlichen Vorkehrungen.
- Mitarbeiter dürfen am Arbeitsplatz keine Gegenstände oder Substanzen aufbewahren, die eine Gefahr für den Arbeitsplatz und/oder die Mitarbeiter darstellen oder illegaler Natur sind,
- Mitarbeiter dürfen am Arbeitsplatz keinen Alkohol, keine Betäubungsmittel, keine süchtig machenden Substanzen oder Substanzen, die die geistigen oder körperlichen Fähigkeiten beeinträchtigen oder ausschalten, besitzen, außer solchen, die aufgrund eines gültigen ärztlichen Attests mitgeführt werden. Sie dürfen nicht unter dem Einfluss solcher Substanzen am Arbeitsplatz oder im Rahmen ihrer Aufgaben arbeiten.
- Mitarbeiter dürfen bei Abendessen und Empfängen, an denen sie in ihrer Eigenschaft als Unternehmensvertreter teilnehmen, keinen Alkohol konsumieren.
3.9. Politische Aktivitäten
- Unser Unternehmen spendet nicht an politische Parteien, Politiker oder politische Kandidaten. Innerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitsplatzes sind Demonstrationen, Propaganda und ähnliche Aktivitäten zu solchen Zwecken nicht gestattet. Unternehmensressourcen (wie Fahrzeuge, Computer, E-Mail) werden nicht für politische Aktivitäten bereitgestellt.
- NTG-Mitarbeiter müssen bei ihren individuellen und freiwilligen politischen Aktivitäten die unten aufgeführten Bedingungen beachten.
- Mitarbeiter müssen Situationen vermeiden, die aufgrund der von ihnen ausgeübten politischen Aktivitäten zu einem Interessenkonflikt bei ihren aktuellen Aufgaben und Verantwortlichkeiten führen könnten.
- Firmennamen, Titel innerhalb des Unternehmens und Unternehmensressourcen dürfen nicht für politische Aktivitäten verwendet werden, die auf individueller Basis durchgeführt werden.
- Politische Propaganda darf nicht während der Arbeitszeit oder im Arbeitsumfeld durchgeführt werden; Mitarbeiter dürfen unter keinen Umständen aufgefordert werden, einer politischen Partei beizutreten; und die Zeit anderer Mitarbeiter darf nicht im Zusammenhang mit solchen Aktivitäten in Anspruch genommen werden.
4.1. Aufgaben und Verantwortlichkeiten4.1.1. Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter Die ethischen Regeln und Arbeitsprinzipien legen die grundlegenden Regeln fest, wie man sich verhält und wie unsere Arbeit ausgeführt werden soll. Die Einhaltung dieser Regeln ist die primäre Verantwortung aller Mitarbeiter. Dementsprechend müssen alle NTG-Mitarbeiter:
- Unter allen Umständen im Einklang mit Gesetzen und Vorschriften handeln,
- Allgemeine Richtlinien und Verfahren, die für das Unternehmen gelten, sowie solche, die spezifisch für den Verantwortungsbereich sind, zu erlernen und umzusetzen,
- In voller Übereinstimmung mit den im Rahmen des Arbeitsschutzes festgelegten Regeln und Anweisungen zu handeln und bei der Arbeit die notwendigen Vorkehrungen zu treffen,
- An Schulungen zu den ethischen Regeln und Arbeitsprinzipien von NTG teilzunehmen, die relevanten Dokumente zu lesen und zu verstehen und entsprechend zu handeln.
- Jährlich die Einhaltung des Ethikkodex und der Arbeitsprinzipien zu erklären,
- Beobachtete mögliche Verstöße unverzüglich schriftlich oder mündlich über die vorgesehenen Kommunikationskanäle für ethisches Fehlverhalten, namentlich oder anonym, an den Ethikausschuss zu melden und jede Art von verleumderischer Meldung sorgfältig zu vermeiden,
- Bei ethischen Überprüfungen besteht die Verantwortung, mit dem Ethikausschuss zusammenzuarbeiten und Informationen im Zusammenhang mit der Überprüfung vertraulich zu behandeln.
4.1.2. Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Führungskräfte Führungskräfte von NTG haben über die für Mitarbeiter definierten Verantwortlichkeiten im Rahmen des Ethikkodex und der Arbeitsprinzipien hinaus zusätzliche Verantwortlichkeiten. Dementsprechend müssen Führungskräfte:
- Die Schaffung und Aufrechterhaltung einer Unternehmenskultur und eines Arbeitsumfelds sicherzustellen, das ethische Standards unterstützt,
- Durch ihr Verhalten bei der Anwendung ethischer Regeln ein Vorbild zu sein, ihre Mitarbeiter in ethischen Regeln zu schulen,
- Mitarbeiter bei der Übermittlung von Fragen, Beschwerden und Meldungen zu ethischen Regeln zu unterstützen,
- Bei Konsultationen Orientierungshilfe zu den erforderlichen Maßnahmen zu geben, alle übermittelten Meldungen zu berücksichtigen und diese bei Bedarf so schnell wie möglich an den Ethikausschuss weiterzuleiten,
- Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die in ihrer Verantwortung liegenden Geschäftsprozesse so strukturiert sind, dass Risiken im Zusammenhang mit ethischen Fragen minimiert werden, und die erforderlichen Methoden und Ansätze umzusetzen, um die Einhaltung ethischer Regeln zu gewährleisten.
4.2. Lösung von Problemen bei Nichteinhaltung Wer gegen die Unternehmensethik und Arbeitsprinzipien oder gegen Richtlinien und Verfahren des Unternehmens verstößt, muss mit verschiedenen Disziplinarmaßnahmen rechnen, die bei Bedarf bis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses reichen können. Disziplinarmaßnahmen gelten auch für Personen, die unangemessenes Verhalten und Handlungen, die gegen die Regeln verstoßen, billigen, anleiten oder davon wissen und diese nicht ordnungsgemäß melden.
4.3. Ethikausschuss 4.3.1. Organisation des Ethikausschusses Unstimmigkeiten in ethischen Fragen werden innerhalb des NTG-Ethikausschusses geklärt. Der Ethikausschuss besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, der Personalabteilung (leitender Manager oder Berater), dem Rechtsberater und den Vorstandsmitgliedern. Die Berichterstattung des Ethikausschusses wird von …………… wahrgenommen.
4.3.2. Arbeitsprinzipien des Ethikausschusses Der Ethikausschuss führt seine Arbeit im Rahmen der unten festgelegten Grundsätze durch:
- Hält die Identität derjenigen geheim, die Meldungen oder Beschwerden einreichen. Verfolgt eine Politik, die Vergeltungsmaßnahmen und -verhalten gegenüber Mitarbeitern oder Personen verhindert, die ethische Verstöße melden.
- Führt die Untersuchung gemäß den Vertraulichkeitsregeln durch.
- Hat die Befugnis, Informationen, Dokumente und Beweise im Zusammenhang mit der Untersuchung direkt bei der entsprechenden Einheit anzufordern.
- Der Untersuchungsprozess wird von Anfang an schriftlich protokolliert. Informationen, Beweise und Dokumente werden dem Protokoll beigefügt.
- Das Protokoll wird vom Vorsitzenden und den Mitgliedern unterzeichnet.
- Die Untersuchung wird vordringlich behandelt und das Ergebnis so schnell wie möglich erzielt.
- Die vom Ausschuss getroffenen Entscheidungen werden unverzüglich umgesetzt.
- Die relevanten Abteilungen und Behörden werden über das Ergebnis informiert.
- Der Vorsitzende und die Mitglieder des Ausschusses handeln bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in dieser Angelegenheit unabhängig und ohne Einflussnahme ihrer Abteilungsleiter oder der Hierarchie innerhalb der Organisation. Es darf kein Druck oder Einfluss auf sie in dieser Angelegenheit ausgeübt werden.
- Der Ausschuss kann bei Bedarf Expertenmeinungen einholen und während der Untersuchung Experten hinzuziehen, wobei Maßnahmen zu treffen sind, die die Vertraulichkeitsgrundsätze nicht verletzen.
Der NTG-Ethikkodex und die Arbeitsprinzipien wurden mit Genehmigung des Vorstandsvorsitzenden veröffentlicht und werden einmal jährlich im Hinblick auf Bedürfnisse, sich ändernde Bedingungen und aktuelle Praktiken überprüft.Für Ihre Fragen und Meldungen können Sie die unten stehenden Kommunikationskanäle nutzen oder sich direkt an die Mitglieder des Ethikausschusses wenden.
E-Mail: etik@ntgplastik.com
Unternehmensidentität
Es wurden Regeln für Logo, Farbpalette, Typografie und visuelle Nutzung festgelegt, um sicherzustellen, dass unsere Marke konsistent und stark repräsentiert wird. Die Einhaltung dieser Standards in allen Kommunikationsmaterialien schützt die unverwechselbare und zuverlässige Identität von NTG Plastik.
Unternehmensidentität
Es wurden Regeln für Logo, Farbpalette, Typografie und visuelle Nutzung festgelegt, um sicherzustellen, dass unsere Marke konsistent und stark repräsentiert wird. Die Einhaltung dieser Standards in allen Kommunikationsmaterialien schützt die unverwechselbare und zuverlässige Identität von NTG Plastik.

Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß dem Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten und den damit verbundenen Rechtsvorschriften für bestimmte Zwecke und im erforderlichen Umfang; wir ergreifen robuste technische und administrative Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff. Wir respektieren die Rechte der betroffenen Personen wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch und beantworten Anfragen durch einen transparenten Prozess.
NTG Plastik San. Ve Tic. A.Ş. 07.04.2016 tarihli Resmi Gazete’de yayımlanarak 07.10.2016 tarihi itibariyle tüm hükümleriyle yürürlüğe giren “Kişisel Verilerin Korunması Kanunu”na tam uyumun sağlanması için gerekli olan hassasiyeti en üst düzeyde göstermektedir. Bu kapsamda kişisel verilerin de hukuka uygun olarak işlenmesini ve korunmasını önemsemekte ve öncelikleri arasına almaktadır. İşbu sebeple NTG Plastik, kişisel verilerin işlenmesi ve korunması faaliyetlerine ilişkin olarak sizleri şeffaf bir şekilde bilgilendirmek adına “Kişisel Verilerin İşlenmesi Ve Korunması Politikası”nı hazırlamıştır.
„Richtlinie zur Sicherheit besonderer Kategorien personenbezogener Daten“, in Übereinstimmung mit dem „Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698“ und dem Beschluss des Datenschutzausschusses Nr. 2018/10 vom 31.01.2018 über „Ausreichende Maßnahmen, die von Datenverantwortlichen bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zu ergreifen sind“, wurde dieses Dokument erstellt, um die von NTG Plastik ergriffenen technischen und administrativen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit besonderer Kategorien personenbezogener Daten darzulegen, um die Verpflichtungen des Datenverantwortlichen NTG Plastik San. Ve Tic. A.Ş. zu erfüllen.
6698 sayılı Kişisel Verilerin Korunması Kanunu’nun 11. maddesinde sayılan haklarınız kapsamındaki taleplerinize ilişkin KVKK’nın 13. maddesi ile işbu maddeye dayanarak hazırlanan “Veri Sorumlusuna Başvuru Usul Ve Esasları Hakkında Tebliğ” uyarınca yapacağınız başvurularınızın etkin, hukuka ve dürüstlük kuralına uygun olarak hızlı bir şekilde ele alınabilmesi ve süresinde sonuçlandırılması ve gerekli durumda sizinle iletişime geçilebilmesi amacıyla işbu başvuru formu hazırlanmıştır.
Gemäß Artikel 5 des Kommuniqués müssen Sie in Ihrem Antrag als betroffene Person die folgenden Informationen ausfüllen.
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NTG Plastik San. Ve Tic. A.Ş. zeigt höchste Sensibilität bei der Gewährleistung der vollständigen Einhaltung des „Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten“, das am 7. April 2016 im Amtsblatt veröffentlicht wurde und am 7. Oktober 2016 in vollem Umfang in Kraft trat. In diesem Zusammenhang priorisiert das Unternehmen die rechtmäßige Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten. Aus diesem Grund hat NTG Plastik seine „Richtlinie zur Verarbeitung und zum Schutz personenbezogener Daten“ erstellt, um Sie transparent über seine Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verarbeitung und dem Schutz personenbezogener Daten zu informieren.
„Richtlinie zur Sicherheit besonderer Kategorien personenbezogener Daten“, in Übereinstimmung mit dem „Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698“ und dem Beschluss des Datenschutzausschusses Nr. 2018/10 vom 31.01.2018 über „Ausreichende Maßnahmen, die von Datenverantwortlichen bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zu ergreifen sind“, wurde dieses Dokument erstellt, um die von NTG Plastik ergriffenen technischen und administrativen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit besonderer Kategorien personenbezogener Daten darzulegen, um die Verpflichtungen des Datenverantwortlichen NTG Plastik San. Ve Tic. A.Ş. zu erfüllen.
In Übereinstimmung mit Artikel 13 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 und dem auf der Grundlage dieses Artikels erstellten „Kommuniqué über die Verfahren und Grundsätze für Anträge an den Datenverantwortlichen“ wurde dieses Antragsformular erstellt, um sicherzustellen, dass Ihre Anfragen bezüglich Ihrer in Artikel 11 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten aufgeführten Rechte effektiv, im Einklang mit dem Gesetz und dem Grundsatz von Treu und Glauben sowie zeitnah bearbeitet und fristgerecht abgeschlossen werden und dass Sie bei Bedarf kontaktiert werden können.
Gemäß Artikel 5 des Kommuniqués müssen Sie in Ihrem Antrag als betroffene Person die folgenden Informationen ausfüllen.

